USt-Kleinunternehmer-Regelung NEU bei Vermietungen mit Auslandsbezug

Stand: 15.10.2024

 

Allgemeines:

 

Die umfassende Änderung der Kleinunternehmerregelung ab 01.01.2025 hat u.a. Auswirkungen auf inländische Vermietungen durch EU-Ausländer bzw. EU-ausländische Vermietungen durch Inländer.

 

Beispiel 1 ( Österreich):

 

D hat seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland. Er hat in Deutschland ein Dienstverhältnis und vermietet eine österreichische Wohnung (Mieterlöse EUR 18.000,00 p.a.).

 

Lösung mit Rechtlage bis 31.12.2024:

 

D kann die österreichische Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen, da das Unternehmen Vermietung nicht von Österreich aus betrieben wird. Unternehmer, die ein inländisches (hier: österreichisches) Grundstück vermieten, gelten nur dann als inländische Unternehmer, wenn Sie im Inland über Personal verfügen, das im Hinblick auf die Vermietung autonom handeln kann.

 

Lösung mit Rechtslage ab 01.01.2025:

 

D kann die österreichische Kleinunternehmerbefreiung ab 01.01.2025 beanspruchen, da

  • die österreichische Kleinunternehmergrenze (EUR 55.000,00)

           und

  • die unionsweite Jahresumsatzgrenze (EUR 100.000,00)

nicht überschritten werden.

 

D muss, um in den Genuss der österreichischen Kleinunternehmerregelung zu kommen, in Deutschland eine Kleinunternehmer-UIDNr ("-EX") beantragen.

 

Beispiel 2 ( EU-Ausland):

 

Ö hat seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich. Er hat in Österreich ein Dienstverhältnis und vermietet eine deutsche Wohnung (Mieterlöse EUR 18.000,00 p.a.).

 

Lösung mit Rechtlage bis 31.12.2024:

 

Ö kann die deutsche Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen, da das Unternehmen Vermietung nicht von Deutschland aus betrieben wird. Unternehmer, die ein inländisches (hier: deutsches) Grundstück vermieten, gelten nur dann als inländische Unternehmer, wenn Sie im Inland über Personal verfügen, das im Hinblick auf die Vermietung autonom handeln kann.

 

Lösung mit Rechtslage ab 01.01.2025:

 

Ö kann die deutsche Kleinunternehmerbefreiung ab 01.01.2025 beanspruchen, da

  • die deutsche Kleinunternehmergrenze (EUR 25.000,00)

           und

  • die unionsweite Jahresumsatzgrenze (EUR 100.000,00)

nicht überschritten werden.

 

Ö muss, um in den Genuss der deutschen Kleinunternehmerregelung zu kommen, in Österreich eine Kleinunternehmer-UIDNr ("-EX") beantragen.


Wir beraten Sie diesbezüglich sehr gerne vorausschauend für die Zeit ab 01.01.2025.

 

 

Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits