Gemeinnützigkeits-reformG 2023 (Spenden-begünstigung NEU) - Update
Stand: 03.05.2024
Allgemeines:
Durch das GemeinnützigkeitsreformG 2023 ist es u.a. für gemeinnützige Vereine möglich, eine Spendenbegünstigung zu beantragen.
Steuernummer:
Zunächst benötigt der Verein eine Steuernummer. Diese muss beantragt werden.
Antrag auf Spendenbegünstigung:
Der eigentliche Antrag auf Spendenbegünstigung muss durch einen Steuerberater via Finanzonline gestellt werden. Diesem Antrag sind die Vereinsstatuten bezufügen. Diese sollten vor der Antragstellung auf deren steuerliche Eignung geprüft (insb. die Passagen betr. Mittelherkunft und Mittelverwendung) und gegebenenfalls angepasst werden. Der Antrag wird durch das Finanzamt Österreich überprüft.
Bescheid und Eintragung in die Liste:
Sind die Voraussetzungen für die Spendenbegünstigung erfüllt, wird dies mittels Bescheides des festgestellt. Der Verein wird sodann in die Liste begünstigter Körperschaften eingetragen. Wird der Antrag bis spätestens 30.06.2024 gestellt, entfaltet die Eintragung in die Liste ab 01.01.2024 rückwirkende Gültigkeit.
Verlängerungsantrag:
Für die Spendenbegünstigung muss 1x pro Jahr durch einen Steuerberater ein Verlängerungsantrag gestellt werden (binnen 9 Monaten ab Ende des Rechnungs-/ Wirtschaftsjahres).
Jährliche Meldung der Spenden:
Für jeden Spender muss die Jahresspende bis 28.02. des Folgejahres via Finanzonline elektronisch gemeldet werden, sofern der Spender Vornamen, Zunamen und Geburtsdatum bekannt gegeben hat. Die Beträge werden beim Spender automatisiert als Sonderausgaben in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits