Doppelbesteuerungs-abkommen Vereinigte Arabische Emirate - Änderung
Stand: 16.04.2024
Mit der Veranlagung 2023 sind Einkünfte von Personen mit Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich und Einkünftquelle(n) in den Vereinigten Arabischen Emiraten (UAE) in Österreich zu versteuern anstatt wie bisher unter Progressionsvorbehalt zu befreien. Österreich rechnet eine eventuelle UAE-Einkommensteuer an.
Lt. Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage konnte die ursprüngliche Befreiungsmethode "oftmals dem aus der Sicht Österreichs wichtigen Abkommensziel der Vermeidung von Keinmalbesteuerung zuwiderlaufen."
Wir bieten Ihnen dazu maßgeschneiderte Beratung zwecks Beurteilung Ihres grenzüberschreitenden Falles an.
Verfasser: StB. Mag. Reinhard Michlits